Untersuchung auf Legionellen
GWC prüft regelmäßig Warmwassersysteme auf Legionellenbefall
Seit 2012 kontrollieren die Eigentümer von Warmwasserversorgungsanlagen, wie die Gebäudewirtschaft Cottbus (GWC) GmbH, diese in regelmäßigen Abständen in ihren Mietshäusern und Mietswohnungen auf den Befall von Legionellen. Gesetzliche Anforderungen, wie die Trinkwasserverordnung (TrinkwV), definieren dabei die Grenzwerte.Was sind Legionellen?
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die sich bevorzugt im warmen Wasser vermehren. Insbesondere im Temperaturbereich zwischen 25 und 50 °C finden sie optimale, überlebensfähige Bedingungen vor. Eine Übertragung von Legionellen mit Leitungswasser ist grundsätzlich möglich, jedoch führt nicht jeder Kontakt mit legionellhaltigem Wasser zu einer Gesundheitsgefährdung. Eine Infektion durch Trinken bakterienhaltigen Wassers kann ausgeschlossen werden. Erst wenn Legionellen durch das Einatmen feinster Wassertröpfchen, wie beispielsweise beim Duschen, in die Lunge gelangen, können sie hier schwere Infektionen auslösen. Um das zu verhindern, wird das Trinkwasser kontinuierlich auf Legionellen-Konzentrationen untersucht.Welche Anlagen sind zu kontrollieren?
Entsprechend der Trinkwasserverordnung in ihrer aktuell gültigen Fassung vom 10. März 2016 müssen Warmwasseranlagen regelmäßig überprüft werden. Bei der GWC betrifft das praktisch alle zentral versorgten Trinkwarmwasser-Anlagensysteme. Die Gebäudewirtschaft Cottbus ist als Eigentümer solcher Anlagen verpflichtet, Untersuchungen auf Legionellenbefall durch bevollmächtigte und nach der Trinkwasserverordnung gelistete Labore durchführen zu lassen. Dazu gehört, dass- Wasserproben an der Warmwasserbereitungsanlage (Kessel, Behälter) und in Wohnungen der obersten Etagen in kürzester Zeit (innerhalb eines Tages) entnommen werden müssen.
- die Proben im Labor auf Legionellen zu untersuchen sind.
- die Untersuchungsergebnisse dem Eigentümer und dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen sind.
Wie erfolgt die Probenentnahme in den Haushalten der Mieter?
- Die für die Probenentnahme ausgewählten Mieterhaushalte werden ca. 2 – 3 Wochen vor der Probenentnahme schriftlich über den Termin informiert.
- Den betreffenden Mietern wird eine Zeitspanne von ca. 30 Minuten mitgeteilt, in der die Probennehmer den Zugang zur Wohnung benötigen. Bitte unterstützen Sie die Probennehmer – die sich durch Ausweis legitimieren müssen – indem Sie den Zutritt zur Wohnung gestatten.
- Die Probenentnahme dauert etwa 10 Minuten.
- Da alle Wasserproben des Wohnhauses bzw. des Versorgungsbereiches der zentralen Warmwasseranlage innerhalb eines Tages entnommen und ins Labor gebracht werden müssen, sind Terminverschiebungen nicht möglich. Sollten Sie selbst nicht anwesend sein, so wäre es sehr hilfreich, wenn eine Person Ihres Vertrauens den Zugang zur Wohnung ermöglichen könnte.
Was geschieht bei der Probeentnahme?
Die Probenentnahme in den Mieterhaushalten wird in der Regel an der Mischbatterie am Badezimmer-Waschtisch vorgenommen. Zunächst werden hierfür die Strahlregler, auch Perlator genannt, entfernt und der Entnahmebereich desinfiziert. Anschließend wird in der Leitung verbliebenes Wasser ausgespült. Danach wird ein Probengefäß mit Wasser befüllt und die Wassertemperatur ermittelt. Abschließend wird der Strahlregler wieder befestigt und die Armaturen können ganz normal genutzt werden.Was kostet eine Probeentnahme?
Für die Wasserprobe werden ca. 2 bis 3 Liter Warmwasser benötigt. Bei einem Preis für Trink- und Abwasser von 5,39 EUR/m³ (Stand Januar 2017), fallen hierbei Kosten von etwa einem bis maximal zwei Cent an. Ungefähr der gleiche Betrag kann dann noch einmal für das Erhitzen des Wassers angenommen werden.Untersuchungsergebnisse
5. Orientierende Untersuchung (Stand per 12/2023) |
2023 – vrsl. 2025 | |
Anzahl Trinkwasserproben | 610 | |
davon nicht zu beanstandende Proben | 601 | 98,52 % |
Zahl der Beanstandungen insgesamt | 9 | 1,48 % |
Beanstandungen ≥ 100 bis ≤ 1000KBE/100ml | 8 | 1,31 % |
Beanstandungen > 1000 bis ≤ 10000 KBE/100ml | 1 | 0,17 % |
Beanstandungen > 10000 KBE/100ml | 0 | 0 % |
4. Orientierende Untersuchung | 2020 – 2022 | |
Anzahl Trinkwasserproben | 1.914 | |
davon nicht zu beanstandende Proben | 1.853 | 96,81 % |
Zahl der Beanstandungen insgesamt | 61 | 3,19 % |
Beanstandungen ≥ 100 bis ≤ 1000KBE/100ml | 45 | 2,35 % |
Beanstandungen > 1000 bis ≤ 10000 KBE/100ml | 16 | 0,84 % |
Beanstandungen > 10000 KBE/100ml | 0 | 0 % |
3. Orientierende Untersuchung | 2017 – 2019 | |
Anzahl Trinkwasserproben | 1.865 | |
davon nicht zu beanstandende Proben | 1.812 | 97,16 % |
Zahl der Beanstandungen insgesamt | 53 | 2,84 % |
Beanstandungen ≥ 100 bis ≤ 1000KBE/100ml | 39 | 2,09 % |
Beanstandungen > 1000 bis ≤ 10000 KBE/100ml | 11 | 0,59 % |
Beanstandungen > 10000 KBE/100ml | 3 | 0,16 % |
Erstbeprobung | 2012 bis 2013 | |
Anzahl Trinkwasserproben | 1.635 | |
davon nicht zu beanstandende Proben | 1.579 | 96,6 % |
Zahl der Beanstandungen insgesamt | 56 | 3,4 % |
Beanstandungen ≥ 100 bis ≤ 1000KBE/100ml | 45 | 2,8 % |
Beanstandungen > 1000 bis ≤ 10000 KBE/100ml | 9 | 0,6 % |
Beanstandungen > 10000 KBE/100ml | 2 | 0,1 % |